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Eine Schwangere braucht aufgrund von Beschwerden Hilfe, weil sie viel liegen muss oder nicht heben darf.

Dann haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe und Betreuungskraft.

Beispiele
 

  • Sie haben eine Risikoschwangerschaft.
  • Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe.
  • Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig.
  • Sie haben frühzeitige Wehen.
  • Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin.

Ärztliche Verordnung

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und lassen Sie sich eine Bescheinigung über eine medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ausstellen.

Die auf Grund Ihrer gesundheitlichen Probleme resultierenden Beeinträchtigungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Achten Sie darauf, dass der Arzt in seiner Bescheinigung den Umfang und die Dauer der Hilfeleistung mit angibt.

Weitere Informationen siehe HAUSHALTSHILFE BEI SCHWANGERSCHAFT ODER KRANKHEIT