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Betreuungs- und Entlastungsleistung

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Krankheit

Pflegegrade

Nutzen sie diese Chance zu Ihrer Entlastungsleistung!

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.

Diese sollen die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen unterstützen, z.B. zur Sicherstellung einer Betreuung im Alltag oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern eine zweckgebundene.

Dies bedeutet, dass die Leistung nur gezahlt wird, wenn Sie das Angebot von
Betreuungs- und Entlastungsleistung in Anspruch nehmen.

Wer diese Beträge nicht ausgeschöpft hat, kann den verbleibenden Betrag bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen.

Jeder hat einen Anspruch auf die Entlastungsleistungen, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und man zu Hause gepflegt wird.

Unabhängig vom Pflegegrad 1-5 (bis 2017 Pflegestufe 1-3 genannt) besteht einheitlich Anspruch in Höhe von 125 € monatlich.

Wir unterstützen Sie individuell unter anderem durch:

 

  • Hilfe im Haushalt
  • Spaziergänge
  • Einkäufe erledigen
  • Gespräche führen
  • Kognitive & motorische Übungen
  • Unterhaltung zu Hause
  • Begleitung in Alltagssituationen
  • Gesellschaftsspiele

Wir bieten Ihnen ein von den Kassen nach § 45b SBG XI anerkanntes, individuelles Unterstützungsangebot, sprechen Sie uns an!