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Betreuungs- und Entlastungsleistung

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Krankheit

Pflegegrade

Im Mittelpunkt der fünf Pflegegrade steht dabei, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigen kann.

Der Gutachter beurteilt die Fähigkeiten einer Person in verschiedenen Lebensbereichen. Er erkundigt sich danach, wie selbstständig man seinen Alltag bewältigen kann.

Berücksichtigt werden dabei nun nicht mehr nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch geistige oder psychische Einschränkungen.

Durch die Begutachtung wird es auch Menschen geben, die erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen.

Die Pflegegrade richten sich danach, wie viel Hilfe benötigt wird. Je höher dabei der Pflegegrad, desto höher die Leistungen, die die Pflegebedürftigen erhalten.

    Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung